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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 432/06   

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https://dejure.org/2010,11717
LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 432/06 (https://dejure.org/2010,11717)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2010 - L 9 KR 432/06 (https://dejure.org/2010,11717)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - L 9 KR 432/06 (https://dejure.org/2010,11717)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5, § 47 Abs 1 S 1 SGB 5, § 47 Abs 2 S 1 SGB 5, § 47 Abs 2 S 2 SGB 5, § 47 Abs 2 S 3 SGB 5
    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - mehrere unständige, tageweise ausgeübte Beschäftigungen bei Rundfunk- und Fernsehanstalten - Dauerbeschäftigungsverhältnis

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5, § 47 Abs 1 S 1 SGB 5, § 47 Abs 2 S 1 SGB 5, § 47 Abs 2 S 2 SGB 5, § 47 Abs 2 S 3 SGB 5, § 47 Abs 3 SGB 5, § 7 SGB 4
    (Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - mehrere unständige, tageweise ausgeübte Beschäftigungen bei Rundfunk- und Fernsehanstalten - Dauerbeschäftigungsverhältnis)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Krankengeldes bei Eintritt von Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten mit mehreren, die Versicherungspflicht und Beitragspflicht begründenden Beschäftigungen; Begründung eines sozialversicherungsrechtlichen Dauerschuldverhälnisses bei Ausübung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Krankengeld; Berechnung bei mehreren Beschäftigungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 432/06
    Daher ist das Regelentgelt individuell zu schätzen (BSG, SozR 4-2500 § 47 Nr. 4).
  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 432/06
    Das Weisungsrecht kann zwar, insbesondere bei Diensten höherer Art, erheblich eingeschränkt sein, vollständig entfallen darf es jedoch nicht (vgl. u.a. BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 8 m.w.N.).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 432/06
    Auch in diesen Fällen ist u.a. darauf abgestellt worden, ob die Anstalt innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung verfügen kann (BAGE 77, 226, 234).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97

    Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 432/06
    Voraussetzung sei jedoch, dass der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen herangezogen werde und er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch mache, der Arbeitnehmer also darauf vertrauen könne, auch in Zukunft herangezogen zu werden (BAG, Urteil vom 22. April 1998, 5 AZR 92/97, zitiert nach juris).
  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 432/06
    Für die Frage, ob es sich um ein Dauerbeschäftigungsverhältnis handelt oder um mehrere befristete Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisse, kommt es darauf an, ob eine ausdrückliche Vereinbarung über das Bestehen eines unbefristeten Rechtsverhältnisses vorliegt oder ob es eine sonstige - auch stillschweigende - Abrede gibt, aus der sich ergibt, dass die Rechtsbeziehung auf Dauer angelegt sein soll (BSG, Urteil vom 3. Dezember 1998, B 7 AL 108/97 R, SozR 3 - 4100 § 104 Nr. 16 m. w. N.).
  • BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B

    Leistungsanspruch in der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 432/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) richtet sich der Anspruch auf Krankengeld nach der Art des zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit bestehenden Versicherungsverhältnisses (BSG, Urteil vom 30. Dezember 2004, B 1 KR 27/03 B, zitiert nach juris).
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